Lexikon -Altersrückstellung

Neben dem Risikoanteil enthält der Versicherungsbeitrag einen Sparanteil für das im Alter steigende Krankheitsrisiko; dieser Sparanteil wird Altersrückstellung genannt. Die Hälfte der Mittel dient ausschließlich der Begrenzung eventuell eintretender Erhöhung der Beiträge. Die zweite Hälfte der Altersrückstellung wird zun m Aufbau der Anwartschaft und zur Beitragssenkung verwandt.

siehe: Kapitaldeckung

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