Lexikon -Eigenbewegung

Im Versicherungsbereich versteht man unter Eigenbewegung eine willentliche Kraftanstrengung.
Eigenbewegungen, die ohne ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis stattfinden, werden von den meisten Unfallversicherern ausgeschlossen.
Eigenbewegungen, deren regulärer Verlauf Gesundheitsschäden hervorruft, sind nicht versichert.
Beispiele: Um einen Ball zu erreichen, streckt sich ein Torwart. Dabei zieht er sich einen Muskelriß zu.
Beim Heben eines schweren Gegenstandes kommt es zu Verletzungen (Muskelfaserriß). Es liegt kein Unfall vor.

siehe: Allmählichkeitsschaden, Plötzlichkeit, Einwirkung von außen, Freizeitversicherung

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