Lexikon -Erbbaurecht

Eigenes Haus auf fremden Grundstück... - Das Erbbaurecht (auch Erbpacht) ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf dem Grundstück eines fremden Eigentümers ein Gebäude zu besitzen.

Für den Grundstückseigentümer ist das Erbbaurecht ein "beschränktes dingliches Recht", welches auf seinem Grundstück lastet.

  • Das Erbbaurecht kann nur durch notariellen Vertrag und Grundbucheintragung erfolgen. Es kann auch selbst belastet werden, beispielsweise mit einem Grundschuldeintrag.
  • In der Regel wird das Erbbaurecht für 99 Jahre bestellt.
  • Ein Vorteil ist: das Grundstück muss nicht gekauft werden und der Grundstückskaufpreis wird komplett gespart...
  • Der Erbbauberechtigte hat an den Eigentümer des Grundstücks eine Art Miete, den Erbbauzins, zu leisten.
  • Nachteilig für den Erbbauberechtigten ist, sein Haus lässt sich nicht so gut verkaufen, wie ein eigenes Haus auf eigenem Grundstück.

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