Lexikon -Gebäudeschaden-Elementar

Die Elementarschädenversicherung bietet Schutz gegen einzelne Naturgewalten.
Versicherungsschutz besteht je nach Vereinbarung für folgende Elementargewalten:

  • Überschwemmungen durch Regen
  • Rückstau
  • Überschwemmung durch Überflutung von Gewässern
  • Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen
Ob ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem vom Hochwasserrisiko des Standortes ab. Hierzu erfolgt durch die Versicherer eine sogenannte ZÜRS-Prüfung.
(ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen)

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