ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Gefahrerhöhung Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein. © Versicherungsbote.de