Lexikon -Heilpraktiker

Heilpraktiker wenden für ihre Diagnose und Therapie häufig Methoden der:

  • Naturheilkunde
  • Homöopathie
  • oder der sogenannten Alternativmedizin (z.B. Akupunktur, Atemtherapie usw.) an.
Der Heilpraktikerberuf ist nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 geregelt. Ein Heilpraktiker muss eine staatliche Genehmigung besitzen ohne ärztliche Approbation, Heilkunde ausüben zu dürfen.

Voraussetzungen sind: Mindestalter 25 Jahre, ein Hauptschulabschluß, Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt und es besteht das Gebot der kontinuierlichen Weiterbildung. Ein Heilpraktiker hat die Pflicht, ebenso wie ein Mediziner, Verantwortung zu tragen.

Von den Gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten nicht übernommen.
Private Krankenkassen sind flexibler, sie übernehmen für bestimmte Heilmethoden einen Teil der Kosten.


Als Berechnungshilfe für die Höhe des Honorars dient häufig die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Im Gegensatz zu der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handelt es sich aber nicht um eine verbindliche Gebührentaxe.

Die GebüH ist rechtlich als "übliche Vergütung" anerkannt und gilt daher - soweit nicht anders abgesprochen - als vereinbart.

Viele Heilpraktiker berechnen die in der GebüH genannten Höchstsätze, da seit 1985 keine Angleichung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten stattgefunden hat.

Bei einigen PKV-Tarifen werden Heilpraktiker-Leistungen z.B. nur bis zum Mindestsatz der GebüH übernommen.

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