Lexikon -Osttarif

Festgelegt wurde der sogenannte "Ostabschlag" für Gebühren nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Einigungsvertrag vom 31.08.1990.

Die Vergütungshöhe für Leistungen am Patienten, die in den "Neuen Bundesländern" Ärzte erbrachten, wurde von ursprünglich 45 Prozent bis 2002 auf 90 Prozent des Vergütungsniveaus der "Alten Bundesländer" angehoben.


Mit der Aufhebung dieser Verordnung am 01.01.2007 entfällt der geltende Vergütungsabschlag von 10 Prozent.
Ein einheitliches Vergütungsniveau im Bundesgebiet ist erreicht - alle Leistungen der GOÄ sind nun in diesem Bereich mit 100 Prozent zu berechnen.

Die Versicherer (PKV) reagieren unterschiedlich:

  • einige Anbieter passen entsprechend die Beiträge an
  • oder unterbreiten ihren Kunden Umstellungsangebote in ein anderes Tarifwerk
  • nur wenige PKV-Anbieter führen den günstigeren "Osttarif" weiter fort; dieser gilt dann auch für neue Kunden

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