Lexikon -Rechnungsgrundlage

Für die Kalkulation einer Lebensversicherung werden bestimmte Informationen benötigt. Diese werden Rechnungsgrundlage genannt. Im Wesentlichen handelt es sich um statistische Wahrscheinlichkeiten, die ein bestimmtes Ergebnis nach sich ziehen.

  • Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts Todes-, Berufsunfähigkeits- oder Pflegefalls sowie Heirat oder Beginn der Ausbildung u.a., wird unter dem Schlagwort Risikoanteil untersucht. Zur Berechnung dient z.B. eine Sterbetafel.
  • auch der Sparanteil gehört zu den Rechnungsgrundlagen. Es handelt sich hierbei um den langfristig erzielbaren Zinssatz für die Anlage der Versicherungsbeiträge. Dieser Wert orientiert sich an Statistiken über Renditen für öffentliche Anleihen.
  • Langfristig anfallende Kosten für die Betreuung und Verwaltung der Versicherungen werden im Kostenanteil zusammengefasst. Die Daten hierfür stammen aus firmeninternen Kostenrechnungen.

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