Lexikon -Risikoprüfung

Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung muss beantragt werden. Die Risikoprüfung gibt Auskunft darüber, welches subjektive und welches objektive Risiko mit dem neuen Versicherungsnehmer verbunden ist.

Das subjektive Risiko ist charakterabhängig (Leichtsinn, Ausnutzen der Versicherung etc.) und nur schwer einzuschätzen.

Das objektive Risiko wird anhand der Gesundheitssituation und der körperlichen Konstitution des Antragstellers beurteilt.

Im Antrag wird ein ausführlicher Fragenkatalog beantwortet; für manche Berufsgruppen (Beamte z.B.) ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

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