Lexikon -Spartentrennung

Grundsatz des Versicherungswesens ist die Spartentrennung.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass Versicherungsunternehmen, die Produkte zur Lebens- und Krankenversicherung anbieten, keine Schadens- und Unfallversicherungsprodukte vertreiben.
Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Schaden- und Unfallversicherungen müssen in jeweils eigenständigen Unternehmen betrieben werden.
Mögliche Interessenkonflikte sollen so vermieden werden.



siehe:Kompositversicherung

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