Lexikon -Zulagen

Zulagen werden vom Staat gezahlt für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge sh. ---> Riester-Rente
Voraussetzung ist, dass die geförderte Person in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Alle Personen erhalten die volle Zulage, wenn sie dem geförderten Personenkreis angehören und einen geforderten Mindesteigenbetrag in ein zertifiziertes "Riester"-Produkt einzahlen, sonst wird die Zulage gekürzt.
Die Höhe der Zulagen beträgt:

  • 2002: Alleinstehende: 38 EUR, Ehepaare: 76 EUR, je Kind: 46 EUR
  • 2004: Alleinstehende: 76 EUR, Ehepaare: 152 EUR, je Kind: 92 EUR
  • 2006: Alleinstehende: 114 EUR, Ehepaare: 228 EUR, je Kind: 138 EUR
  • 2008: Alleinstehende: 154 EUR, Ehepaare: 308 EUR, je Kind: 185 EUR

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